Gesetze & Vorschriften

tankschutz Fago unterstützt Sie im Umgang mit Behörden und Anträgen.

In allen Bundesländern gibt es spezielle Verordnungen über das Lagern wassergefährdender Stoffe, das heißt, wer Heizoel lagert, unterliegt vielen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen.
Der Betreiber (Besitzer, Eigentümer) einer Tankanlage mit wassergefährdenden Stoffen wie Heizöl kommt mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt, wenn er sie nicht beachtet.

Sie dürfen Arbeiten nur an Firmen vergeben, die eine amtliche Zulassung haben.

Unser besonderer Service:

 

EU-Recht, Bundesrecht, Ländergesetzgebung, Richtlinien, Verordnungen, technische Regeln usw. - die praktischen Auswirkungen hiervon können nur Fachleute, die täglich damit zu tun haben und einer fortlaufenden Schulung und Information durch Fachverbände unterliegen, richtig bewerten.

 

Wir sind Fachleute, die mit mehr als 25 Jahren Erfahrung ihre Kompetenz mehrfach unter Beweis gestellt haben.

 

Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

VAwS - Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zentrale

tankschutz Fago
Alte Landstr. 39-41
25474 Hasloh

info@tankschutz-fago.de

 

Tel.: +49 4106 62520+49 4106 62520

Fax: +49 4106 3999

 

Kostenfreie Hotline:

Tel.: 0800 0005030

Druckversion | Sitemap
© Tankschutz Fago GmbH - Alle Rechte vorbehalten!