Heizöltank

2015 Juni - Ein sicherer Tank: Pflicht für Ölheizungsbesitzer

Das Thema Sicherheit wird bei der Heizöllagerung groß geschrieben. Verschiedene Verordnungen regeln, wofür der Ölheizungsbesitzer verantwortlich ist und was er bei der Heizöllagerung beachten muss.

Zu den Pflichten gehört es unter anderem, ein Merkblatt zu den „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen” gut sichtbar in der Nähe des Öltanks auszuhängen. Vorgeschrieben ist das in den "Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe” (VAwS) der einzelnen Bundesländer.

Merkblatt - Betriebs- und Verhaltensvorsorge
Merkblatt_zu_Betriebs_und_Verhaltensvors[...]
PDF-Dokument [500.7 KB]

Das Merkblatt zeigt auf einen Blick alle sicherheitsrelevanten Angaben zur jeweiligen Tankanlage. Dazu zählt die Information, ob die Anlage in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt.

 

Auch ob für die Anlage eine Sachverständigen-Prüfpflicht besteht und wenn ja, wann die nächste Prüfung ansteht, ist auf dem Aushang vermerkt. Prüfpflichten bestehen beispielsweise für Erdtanks oder Tanks in Wasserschutzgebieten. Außerdem werden alle Notrufnummern angegeben, sprich Telefonnummern der Stellen, die in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Heizöl austritt, informiert werden müssen.

 

Die örtlich zuständige Behörde ist in der Regel die untere Wasserbehörde.

2013 Mai - Neue Abstandsregelungen für Kunststoffbatterietanks

Ab dem 15. Mai 2013 gelten bei der Auf-stellung von Kunststoffbatterietanks neue Abstandsregelungen. Diese werden in den Zulassungen des Deutschen Institus für Bautechnik (DIBt) beschrieben. Die erforderlichen Abstände hängen unter anderem davon ab, mit welchen Sicherheits- einrichtungen der Tank ausgestattet ist.

Beim Aufstellen einer neuen Batterietankanlage müssen die neuen Abstandsregeln berücksichtigt werden.

 

Der Fachhandwerker sollte also auf jeden Fall einen Blick in die Zulassung des zu installierenden Tanks werfen. Werden die Regeln nicht eingehalten, kann der Sachverständige die neue Tankanlage nicht abnehmen.

Neu ist, dass Kunststoffbatterietanks nur noch maximal dreireihig aufgestellt werden dürfen. Die bisherige Aufstellungspraxis im Block von bis zu fünf mal fünf Batterietanks ist nicht mehr zulässig. Die Neuregelung kommt also vor allem für große Tankanlagen zum Tragen.

 

Im Prinzip hängen die neuen Abstandsregeln von der Art der Rückhalteeinrichtung, den Sicherheitseinrichtungen gegen Überfüllung und von der Möglichkeit der Leckageerkennung ab. Die in der Praxis übliche ein- oder zweireihige Aufstellung in Ein- und Zweifamilienhäusern ist also weiterhin nach den alten Abstandsregeln möglich, wenn die Tanks sicherheitstechnisch entsprechend ausgestattet sind.

 

Anlass für die Anpassung der Abstandsregelung für Kunststoffbatterietanks war die Annahme des Bund-Länder-Arbeitskreises, dass die Blockaufstellung von bis zu 25 Batterietanks ein erhöhtes Schadensrisiko berge. Ungleiche Füllstände und mögliche Leckagen seien schlecht erkennbar. Die ursprüngliche Forderung lautete: Jeder Tank müsse zugänglich sein und dies sei in den Zulassungen des DIBt entsprechend zu berücksichtigen.

 

Da die Zugänglichkeit allein aus Sicht der Experten keinen höheren Sicherheitsstandard gewährleistet hätte, wurden unter Mitarbeit von IWO differenzierte Anforderungen erstellt. Diese berücksichtigen nun die sicherheitstechnische Ausstattung der Tanks, insbesondere zum Schutz vor Überfüllung. Dadurch wird dem Ölheizungsbetreiber ein Anreiz geboten, in ein sicheres und modernes Tanksystem zu investieren.

 

Was ist eine Zulassung?


Sicherheitsrelevante Bauprodukte, die einer Norm entsprechen, stehen in der Bauregelliste des DIBt. Wenn diese Bauprodukte keiner Norm entsprechen, benötigen sie für das Inverkehrbringen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt. Das gilt beispielsweise für Kunststoffbatterietanks, die herstellerspezifisch und daher nicht genormt sind. Eine Zulassung gilt immer für genau dieses eine Produkt und legt alle Anforderungen für Installation und Betrieb fest.

Zentrale

tankschutz Fago
Alte Landstr. 39-41
25474 Hasloh

info@tankschutz-fago.de

 

Tel.: +49 4106 62520+49 4106 62520

Fax: +49 4106 3999

 

Kostenfreie Hotline:

Tel.: 0800 0005030

Druckversion | Sitemap
© Tankschutz Fago GmbH - Alle Rechte vorbehalten!